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Gewährleistung und Garantie: Ihre Rechte als Käufer

Neu ab 27. September 2026 · EU-Gewährleistungslabel

Wenn etwas nicht stimmt: Ihre Rechte bei Gerüst-Welt

Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht – Sie müssen dafür nichts abschließen und nichts bezahlen. Hier steht, was Ihnen zusteht, worin sich Gewährleistung und Garantie unterscheiden und wie Sie einen Mangel bei uns melden.

EU-Gewährleistungslabel: Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren
KostenlosGewährleistung ist gesetzlich geregelt. Sie zahlen nichts dafür und müssen sie nicht beantragen.
Gilt für jede WareVom Sicherheits-Clip bis zum kompletten Gerüstpaket – für alles, was Sie bei uns kaufen.
Direkt bei unsAnsprechpartner für die Gewährleistung ist der Verkäufer, also wir – nicht der Hersteller.
Kurzer WegEin Anruf oder eine E-Mail mit Bestellnummer und Fotos genügt für den Start.
Der häufigste Irrtum

Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge

Die beiden Begriffe werden im Alltag ständig vermischt – dabei kommen sie von unterschiedlichen Stellen und bedeuten Unterschiedliches. Der Unterschied in einer Tabelle:

  Gewährleistung Garantie
Wer schuldet sie? Der Verkäufer – also wir Meist der Hersteller, manchmal auch der Händler
Freiwillig? Nein, gesetzlich vorgeschrieben Ja, eine freiwillige Zusatzleistung
Worum geht es? Die Ware war schon bei der Übergabe mangelhaft Was in den Garantiebedingungen steht – oft Haltbarkeit über einen bestimmten Zeitraum
Kostet sie etwas? Nein Meist nicht, es gibt aber auch kostenpflichtige Garantien
Bedingungen Im Gesetz geregelt Legt der Garantiegeber selbst fest
Verhältnis zueinander Eine Garantie kommt zusätzlich zur Gewährleistung. Sie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein – Sie können wählen, worauf Sie sich berufen.

In einem Satz: Die Gewährleistung deckt ab, dass die Ware von Anfang an in Ordnung war. Die Garantie ist ein Versprechen obendrauf, das jemand freiwillig gibt – und dessen Umfang er selbst bestimmt.

Ihre Rechte

Was Sie verlangen können – und in welcher Reihenfolge

Das Gesetz sieht eine Stufenfolge vor. Sie können nicht sofort vom Kauf zurücktreten, sondern geben uns erst Gelegenheit, die Sache in Ordnung zu bringen. Das ist fairer, als es klingt – in den meisten Fällen ist die Sache damit schnell erledigt.

1

Nacherfüllung – zuerst

Sie wählen zwischen Reparatur und Ersatzlieferung. Wir tragen die dafür nötigen Kosten, also etwa Transport und Arbeitszeit. Bei Gerüstbauteilen ist der Austausch meist der schnellste Weg, weil Einzelteile lagernd sind.

2

Minderung oder Rücktritt

Klappt die Nacherfüllung nicht, ist sie unmöglich oder lässt sie zu lange auf sich warten, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nur unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen, die Minderung bleibt.

3

Schadensersatz

Ist Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden, kommt zusätzlich Schadensersatz in Betracht. Das hängt vom Einzelfall ab und davon, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft.

4

Aufwendungsersatz

Hatten Sie im Vertrauen auf die mangelfreie Ware Ausgaben, die jetzt vergeblich waren, können diese unter Umständen ebenfalls ersetzt werden.

Was ist überhaupt ein Mangel? Kurz gesagt: Die Ware ist nicht so, wie sie vereinbart war oder wie man es bei dieser Art von Ware erwarten darf. Ein verbogener Rahmen bei Anlieferung ist ein Mangel. Ein Rahmen, der nach zwei Jahren täglichem Baustelleneinsatz Gebrauchsspuren zeigt, ist normaler Verschleiß und keiner.

Neu seit 27.09.2026

Warum jetzt überall dieses blaue Label auftaucht

Seit dem 27. September 2026 muss in Online-Shops und Ladengeschäften in der gesamten EU ein einheitliches Label auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen. Sie finden es bei uns auf den Produktseiten und im Bestellvorgang.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucher besser über ihre Rechte informieren soll. Die Idee dahinter: Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen die Gewährleistung ohnehin zusteht – und kaufen deshalb Zusatzgarantien, die sie gar nicht bräuchten.

Für Sie ändert sich dadurch nichts. Das Label schafft keine neuen Rechte, es macht die vorhandenen nur sichtbar. Ihre Ansprüche als Käufer sind dieselben wie vorher.

Das einheitliche EU-Label zur gesetzlichen Gewährleistung
Was drauf steht

Ihre Rechte in Kurzform

Das Label nennt die gesetzliche Gewährleistung und was Sie bei einem Mangel verlangen können. Text und Gestaltung gibt die EU-Kommission vor, wir dürfen daran nichts ändern.

Der QR-Code

Weiterführende Infos

Auf dem Label ist ein QR-Code abgedruckt. Er führt zum EU-Portal „Your Europe“ mit den Regelungen für Ihr Land – unabhängig von uns als Händler.

Wo Sie es finden

Produktseite und Bestellvorgang

Das Label ist dort eingebunden, wo Sie die Kaufentscheidung treffen. Sie müssen es nicht suchen und auch nichts anklicken.

Das zweite Label

Das Garantielabel: wenn ein Hersteller länger als zwei Jahre garantiert

Neben dem Gewährleistungslabel gibt es ein zweites, das sogenannte Garantielabel. Es begegnet Ihnen nur bei bestimmten Artikeln – nämlich dann, wenn der Hersteller eine kostenlose Garantie für die gesamte Ware gibt, die länger als zwei Jahre läuft.

Wann es erscheint

Nur bei Produkten mit einer unentgeltlichen Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt. Bei allen anderen Artikeln sehen Sie es nicht – das ist kein Versehen.

Was darauf steht

Anders als beim Gewährleistungslabel sind hier konkrete Angaben eingetragen: welcher Hersteller die Garantie gibt, für welches Modell und über wie viele Jahre.

Was es für Sie heißt

Sie haben in diesem Fall zwei Wege: die Garantie beim Hersteller oder die Gewährleistung bei uns. Die Garantie ersetzt Ihre gesetzlichen Rechte nicht, sie kommt obendrauf.

Auch oft verwechselt

Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Widerruf

Beides führt dazu, dass Ware zurückgeht – die Voraussetzungen sind aber völlig verschieden.

  Gewährleistung Widerruf
Voraussetzung Die Ware ist mangelhaft Kein Grund nötig – Sie haben es sich einfach anders überlegt
Gilt für Jeden Kauf Grundsätzlich Fernabsatzkäufe von Verbrauchern, mit gesetzlichen Ausnahmen
Zeitraum Die gesetzliche Gewährleistungsfrist Eine kurze Frist ab Erhalt der Ware
Details Diese Seite und unsere AGB Unsere Widerrufsbelehrung
So geht es

Einen Mangel melden – in vier Schritten

Je genauer Ihre erste Meldung ist, desto schneller sind wir durch. Am besten sammeln Sie kurz alles zusammen, bevor Sie zum Hörer greifen.

Unterlagen bereitlegen

Bestellnummer oder Rechnung, die Artikelbezeichnung und wenn möglich die Artikelnummer. Beides steht auf Ihrer Auftragsbestätigung.

Fotos machen

Ein Übersichtsbild und zwei, drei Nahaufnahmen der betroffenen Stelle. Bei Transportschäden fotografieren Sie bitte auch die Verpackung, bevor Sie sie entsorgen.

Bei uns melden

Per E-Mail an info@geruest-welt.de oder telefonisch unter 02331 36 73 570. Beschreiben Sie kurz, was nicht stimmt und wann es aufgefallen ist.

Weiteres Vorgehen abstimmen

Wir melden uns mit dem nächsten Schritt – Ersatzteil, Austausch oder Abholung. Bitte senden Sie nichts unabgestimmt zurück, sonst kreuzen sich die Wege.

Transportschaden? Wenn die Spedition beschädigte Ware anliefert, vermerken Sie das bitte direkt auf dem Lieferschein und melden es uns am selben oder nächsten Tag. Das erspart Rückfragen beim Frachtführer und beschleunigt den Ersatz erheblich.

Häufige Fragen

Was Kunden uns dazu am häufigsten fragen

Muss ich die Gewährleistung irgendwo beantragen oder registrieren?

Nein. Die Gewährleistung entsteht automatisch mit dem Kauf. Sie müssen sich nirgends anmelden, nichts ausfüllen und nichts dazubuchen. Melden Sie sich einfach, wenn etwas nicht stimmt.

Brauche ich den Kassenbon oder die Originalverpackung?

Die Verpackung brauchen Sie nicht aufzuheben. Hilfreich ist ein Kaufnachweis, damit wir den Vorgang schnell zuordnen können – bei uns reicht dafür die Bestellnummer, weil Ihre Bestellung in unserem System hinterlegt ist.

An wen wende ich mich – an Sie oder an den Hersteller?

Bei der Gewährleistung immer an uns als Verkäufer. Nur wenn Sie eine Herstellergarantie in Anspruch nehmen wollen, ist der Hersteller Ihr Ansprechpartner. Im Zweifel melden Sie sich bei uns, dann klären wir gemeinsam, welcher Weg der schnellere ist.

Ist Verschleiß auch ein Mangel?

Normale Gebrauchsspuren sind kein Mangel. Gerüstbauteile sind Arbeitsmittel und sehen nach einer Saison Baustelle entsprechend aus – das ist zu erwarten. Etwas anderes gilt, wenn ein Teil deutlich früher versagt, als man es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch annehmen darf.

Ich habe als Firma gekauft. Gilt das hier auch für mich?

Gewährleistungsrechte haben Sie auch als Unternehmer. Einzelne Punkte können sich beim gewerblichen Kauf allerdings unterscheiden, etwa bei Fristen und Untersuchungspflichten. Maßgeblich sind hier unsere AGB und das Gesetz. Das EU-Gewährleistungslabel richtet sich ausdrücklich an Verbraucher.

Gilt das auch für gebrauchte Gerüstteile?

Auch beim Kauf gebrauchter Ware haben Sie Gewährleistungsrechte. Was bei gebrauchten Teilen als vertragsgemäßer Zustand gilt, richtet sich nach der jeweiligen Artikelbeschreibung – altersgemäße Gebrauchsspuren sind dort ausgewiesen und begründen keinen Mangel. Die Einzelheiten stehen in unseren AGB.

Wer zahlt den Transport bei einem Austausch?

Die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten trägt der Verkäufer, also wir. Gerade bei Speditionsware stimmen wir die Abholung vorher mit Ihnen ab – melden Sie sich deshalb bitte, bevor Sie etwas auf den Weg bringen.

Ich habe eine Garantie gekauft. War das umsonst?

Nicht unbedingt. Eine Garantie kann mehr abdecken als die Gewährleistung, etwa Defekte, die erst später entstehen. Wichtig ist nur zu wissen: Ihre gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig davon weiter. Genau darauf will das neue EU-Label aufmerksam machen.

Etwas stimmt nicht mit Ihrer Lieferung?

Melden Sie sich einfach. Mit Bestellnummer und ein paar Fotos sind wir am schnellsten durch – und Sie kommen zügig wieder auf die Baustelle.

Lieber direkt sprechen? 02331 36 73 570 · info@geruest-welt.de