Anwendung Bordbretter vervollständigen den vorgeschriebenen dreiteiligen Seitenschut und sind davon der unterste Teil. Sie werden auf Gerüstebenen von mehr als 2 m über den Boden eingesetzt und verhindern das Herunterrollen oder -rutschen von Material und Werkzeug. Bordbretter müssen immer dann eingesetzt werden, wenn auf einer Gerüstebene der genannten Höhe auch gearbeitet wird. Zur Wand hin sind keine Bordbretter nötig, wenn der Abstand nicht mehr als 30 cm beträgt.
Zusatzinformationen und Hinweise
Bordbretter müssen nach europäischer Norm 15 cm hoch sein
Imprägniertes Qualitätsholz mit verzinkten Beschlägen für hohe Wetterbeständigkeit